Sachverständige müssen besonders hohe Voraussetzungen erfüllen und sind strengen Rechten und Pflichten bei der Ausübung ihres Berufs unterworfen. Diese ergeben sich u.a. aus den Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern.
Persönliche Voraussetzungen
Finanzwissenschaftliches Hoch- oder Fachhochschulstudium und mehrere Jahre Berufserfahrung oder
Finanzwirtschaftliche Berufsausbildung und langjährige Berufserfahrung
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, persönliche Zuverlässigkeit, keine Vorstrafen
Besondere Sachkunde und die Fähigkeit, sachverständige Leistungen zu erbringen
Fachliche Voraussetzungen
Wirtschaftliches Spezialwissen
Finanzwissenschaftliches Spezialwissen
Rechtliches Spezialwissen
Spezialkenntnisse über Ermittlungsverfahren Finanzprodukte und deren Anwendung
Spezialkenntnisse über den Inhalt und Aufbau von Gutachten
Rechte und Pflichten
Höchstpersönlichkeit (Leistung muss in eigener Person erbracht werden)
Unabhängigkeit (fachlich und wirtschaftlich)
Unparteilichkeit (strikte Neutralität, frei von Befangenheit)
Weisungsfreiheit
Gewissenhaftigkeit und Sorgfaltspflicht
Nachvollziehbarkeit der Begründungen
Pflicht zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch