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Mitgliedschaften

Verein zur Förderung des Bank- und Kapitalmarktrechts e.V. c/o Forschungsstelle Bankrecht – Westfälische Wilhelmsuniversität Münster

Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. AfW

Bundesverband  deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. BDSF

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» Tätigkeitsfelder » Grundsätze

Qualifikationen der sachverständigen Tätigkeit

Sachverständige müssen besonders hohe Voraussetzungen erfüllen und sind strengen Rechten und Pflichten bei der Ausübung ihres Berufs unterworfen. Diese ergeben sich u.a. aus den Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern.

Persönliche Voraussetzungen

  • Finanzwissenschaftliches Hoch- oder Fachhochschulstudium und mehrere Jahre Berufserfahrung oder

  • Finanzwirtschaftliche Berufsausbildung und langjährige Berufserfahrung

  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, persönliche Zuverlässigkeit, keine Vorstrafen

  • Besondere Sachkunde und die Fähigkeit, sachverständige Leistungen zu erbringen


Fachliche Voraussetzungen

  • Wirtschaftliches Spezialwissen

  • Finanzwissenschaftliches Spezialwissen

  • Rechtliches Spezialwissen

  • Spezialkenntnisse über Ermittlungsverfahren Finanzprodukte und deren Anwendung

  • Spezialkenntnisse über den Inhalt und Aufbau von Gutachten


Rechte und Pflichten

  • Höchstpersönlichkeit (Leistung muss in eigener Person erbracht werden)

  • Unabhängigkeit (fachlich und wirtschaftlich)

  • Unparteilichkeit (strikte Neutralität, frei von Befangenheit)

  • Weisungsfreiheit

  • Gewissenhaftigkeit und Sorgfaltspflicht

  • Nachvollziehbarkeit der Begründungen

  • Pflicht zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch

  • Schweigepflicht

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BDSF Geprüfter Sachverständiger für Finanzberatung

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