LOgo1
   
:Mein Expertenrat
-Bewertung der Finanzanlage noch vor Abschluß !
-Überprüfung des Beratungsablauf- und Protokoll !
Überprüfung und Bewertung Ihrer
Kredite-Darlehen-Riester-Fonds-Sparvertrag...
Tel.: +49.2227.93 35 05 2
Fax: +49.2227.92 36 46

» Impressum » Home

 

News


» Prospektmangel erkennen

» Beratungshaftung des Vertriebes

» Falsche Widerrufsbelehrung

» Falschberatung

Fachartikel

Multi Advisor Fund

» Kredite: Geschäft Restschuld-versicherung

 

Mitgliedschaften

Verein zur Förderung des Bank- und Kapitalmarktrechts e.V. c/o Forschungsstelle Bankrecht – Westfälische Wilhelmsuniversität Münster

Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. AfW

Bundesverband  deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. BDSF

Informieren Sie sich über Produkte, Urteile und Rechtsprechungen mit unserem kostenlosen Newsletter ! Hier...

» Qualifikation » Tätigkeitsfeld

Definition Gutachten

Gutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu tatsächlichen Fragen erstellt werden.

Für letztere gilt Folgendes:

Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen Sachverständigen. Der Sachverständige erstattet in der Regel Befund und Gutachten.

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird gegebenenfalls durch die persönlichen Vorraussetzungen des Gutachters, durch die fachlichen Vorraussetzungen und der Einhaltung der Rechten und Pflichten erreicht.

Fragestellung Fehlberatung zu meinen Finanzprodukten z.B.

•    Bin ich wirklich individuell und auf meine Bedürfnisse korrekt beraten worden ?
 
•    Ist mir das Finanzprodukt umfassend erklärt worden - mit allen Risiken ?

•    Ist mein Berater nach Abschluß seinen nachvertraglichen Aufklärungspflichten nachgekommen ?

Wenn Sie sich diese oder auch andere Fragen stellen, kann ein Gutachten Ihnen ggf. weiterhelfen.

Erste Anzeichen für eine Verletzung der Beratungspflichten können sein:

Ist das Beratungsgespräch und der Abschluß im selben Termin erfolgt ?
 
Wurde Ihnen im Gespräch vermittelt, es gäbe keine oder kaum Risiken ?

Traumhafte Renditeversprechen ?

FrameGutachten
Gutachten und Gutachter zu Ihrer Finanzanlage z.B. Kredite, Darlehen, Versicherung oder  Fondsbeteiligung muss nicht teuer sein. Informieren Sie sich noch vor Abschluss über den korrekten Beratungsablauf und Antrag zu Ihrer Finanzanlage oder lassen Sie Ihre Finanzprodukte überprüfen.

Sie haben noch Fragen ?
Nehmen Sie gerne mit mir
Kontakt auf.
BDSF Geprüfter Sachverständiger für Finanzberatung

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail