LOgo1
   
:Mein Expertenrat
-Bewertung der Finanzanlage noch vor Abschluß !
-Überprüfung des Beratungsablauf- und Protokoll !
Überprüfung und Bewertung Ihrer
Kredite-Darlehen-Riester-Fonds-Sparvertrag...
Tel.: +49.2227.93 35 05 2
Fax: +49.2227.92 36 46

» Impressum » Home

 

News


» Prospektmangel erkennen

» Beratungshaftung des Vertriebes

» Falsche Widerrufsbelehrung

» Falschberatung

Fachartikel

Multi Advisor Fund

» Kredite: Geschäft Restschuld-versicherung

 

Mitgliedschaften

Verein zur Förderung des Bank- und Kapitalmarktrechts e.V. c/o Forschungsstelle Bankrecht – Westfälische Wilhelmsuniversität Münster

Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. AfW

Bundesverband  deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. BDSF

Informieren Sie sich über Produkte, Urteile und Rechtsprechungen mit unserem kostenlosen Newsletter ! Hier...


Pressemeldungen

Pressemeldung 21.01.2010 - Finanzgutachter: Gutachten zu Beratungsabläufe zur Vermittlung für Finanzprodukte

IHK Bonn / Rhein Sieg
- Pressemeldung Mai 2010

Gutachten zu Finanzprodukten

ProSolutas UG: Alexander Bollmann hat sich als freier (Finanz-)Gutachter und Sachverständiger auf die Bewertung und Begutachtung der Beratungsabläufe und Aufnahme der Beratungsprotokolle zur Vermittlung von Finanzanlageprodukten spezialisiert. Dem Verbraucher soll die Gutachtentätigkeit noch vor einem Rechtsprozess oder vor dem Abschluss einer Finanzanlage zu mehr Sicherheit und Informationen verhelfen. Hauptziel des Finanzgutachters ist es, dem Verbraucher im schwierigen Thema „anlegergerechte Beratung“ und über den korrekten Beratungsablauf sowie zu allen Finanzprodukten zur Verfügung zu stehen und umfassend aufzuklären.

Der Bornheimer Finanzgutachter sagt: „Bislang wurden Gutachter oftmals bei bestehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen beauftragt. Ein Gutachter muss sich dazu erst inhaltlich in das Thema einarbeiten - das kostet Zeit und Geld, daher schrecken viele Verbraucher vor der Beauftragung eines Gutachters zur Bewertung der Finanzanlageprodukten oder Finanzsituation zurück. Verständlich, aber gerade wenn das „Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist“, macht eine Überprüfung der Finanzprodukte Sinn, denn diese Vorkehrung ist erfahrungsgemäß viel günstiger als eine Untersuchung in einem Prozess.“

Pressemitteilung des AFW e.V. zum Thema Finanzberatung durch Verbraucherzentralen - 27.04.2010

AfW: Peinliche Reaktionen der Verbraucherzentralen auf Stichprobenergebnisse zur Beratungsqualität!
Der AfW testete gemeinsam mit der Finanzfachzeitschrift procontra die kostenpflichtigen Telefonhotlines der Verbraucherzentralen in Sachen Versicherungs- und Vorsorgeberatung. Ausgewertet wurde diese Untersuchung in der aktuellen April-Ausgabe der procontra, die auch auf der procontra-Website unter

http://www.procontra-online.de/2010/04/berater/pressemitteilung-verbraucherzentralen-nach-procontra-beratungstest-uneinsichtig/

einsehbar ist: Die Verbraucherzentralen NRW und Berlin stachen mit negativen Stichprobenergebnissen besonders hervor.
Die Medien berichteten über die Ergebnisse ausführlich in den vergangenen Tagen. So auch über die Reaktionen der Verbraucherzentralen. Erstaunlicherweise gestand man sich hier die eigenen Fehler keineswegs ein oder gelobte Besserung im Interesse einer zukünftig korrekten Verbraucherberatung. Stattdessen wurde den Tatsachen widersprochen. So zitierte u. a. die Financial Times am 24.4.2010 Herrn Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW: „Unsere Mitarbeiter betreiben Finanzbildung, sie empfehlen keine einzelnen Produkte.“
In Auszügen ist daher nunmehr das Gesprächsprotokoll des Telefonates mit der Verbraucherzentrale NRW auf der Internetseite von procontra www.procontra-online.de konkret wiedergegeben. Ebenso auch eine ausführliche Stellungnahme von procontra zu den seltsamen Reaktionen der Verbraucherzentralen.
Der AfW empfiehlt ausdrücklich die Lektüre.
Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, macht deutlich: „Einige Verbraucherzentralen sollten sich jetzt klaren Fragen stellen. Wie steht es um die Qualifikation ihrer Verbraucherberater? Warum hält man sich nicht im eigenen Haus an selbst aufgestellte Richtlinien für Verbraucherberatung in Versicherungs- und Anlageangelegenheiten? Gelten Gesetze, wie die Gewerbeordnung (GewO) oder das Kreditwesengesetz (KWG), für die Verbraucherzentralen nicht? Insbesondere mit der letzten Frage sollten sich endlich auch die Aufsichtsbehörden BaFin, Gewerbeämter und IHKen befassen.“



FrameGutachten
Gutachten und Gutachter zu Ihrer Finanzanlage z.B. Kredite, Darlehen, Versicherung oder  Fondsbeteiligung muss nicht teuer sein. Informieren Sie sich noch vor Abschluss über den korrekten Beratungsablauf und Antrag zu Ihrer Finanzanlage oder lassen Sie Ihre Finanzprodukte überprüfen.

Sie haben noch Fragen ?
Nehmen Sie gerne mit mir
Kontakt auf.
BDSF Geprüfter Sachverständiger für Finanzberatung

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail