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Kredite und Restschuldversicherungen
Konsumentenkredite und Ratenkredite werden oft in Kombination mit so genannten Restschuldversicherungen abgeschlossen.
Es heißt, durch die Restschuldversicherungen sollen Sie gegen Zahlungsunfähigkeit geschützt werden. Hauptsächlich schützt sich aber damit die Bank gegen Ihren Zahlungsausfall.
Und zusätzlich fällt für den Vermittler eine höhere Provision an, denn für die Vermittlung einer Restschuldversicherung werden im Durchschnitt 10 % Provision auf den „Einmalbetrag“ der Versicherung gezahlt.
Die Banken und Kreditvermittler verdienen sehr gut an diesen Kombinationsverträgen und Versicherungen.
Die meisten solcher zusammen mit dem Kredit verkauften Versicherungen sind extrem überteuert und enthalten oft gefährliche Leistungsausschlüsse. Lesen Sie den ganzen Artikel...
Gutachtenauszug zum Beratungsablauf Multi Advisor Fund I
Aufgabenstellung: Gutachtenerstellung zum Beratungsablauf zum Beitritt Multi Advisor Fund I GbR und Prüfung bzw. Beurteilung der Anleger- und objektgerechten Beratung. Es wird die Fragestellung zur Überprüfung der „Anbieter : Kunde – Situation ” beantwortet und die mündliche und/oder schriftliche Beratungs- bzw. Informationssituation zum Beitritt des Multi Advisor Fund I GbR und deren spezifischer Aspekte sowie Dienstleistungen bewertet. Hinzu wird bewertet, ob und in welcher Form die spezifischen Ziele und Wünsche der Anlegerin als Kundin und Verbraucherin, sowie ihre Situation (z.B. Familie, Beruf, Arbeitsplatz, Finanz- und Vermögenssituation, Risikoeinstellung), die zum Zeitpunkt des Beitritts bestanden, berücksichtigt wurden.
Schlussfolgerung:Die Beitrittserklärung wurde unterschriftsfähig durch Ankreuzen der Felder vorbereitet. Der Antrag spiegelt eine Form der langfristigen Altersversorgung durch die lange Ratenzahlweise wieder, die für den Anleger missverständlich ist, obwohl es sich um eine hochspekulative unternehmerische Beteiligung handelt. Das zeitgleiche Datum zur Unterschrift der Prospektprüfung 105 Seiten und der Annahme ist eine Verletzung der anlegergerechten Beratungskriterien.
Ferner schließen sich darin die Nicht-Anzeige der negativen Pressemitteilungen an. Die persönliche wie finanzielle Gestaltungsmöglichkeit der Anlegerin wurde nicht hinreichend beurteilt, da es überhaupt nicht betrachtet wurde.
Zusammenfassen reihen sich diese Beratungspflichtverletzungen und schließen mit der Selbstlegitimation der Anlegerin ab. Die Beitrittserklärung war nicht annahmefähig und wurde letztlich auch durch nicht erfolgter Bestätigung nicht angenommen. Die Anlegerin hat keine Kündigungsbestätigung erhalten und ihre Einmalanlage sowie Ratenzahlungen nicht begonnen.
Dadurch konnte sie davon ausgehen, dass der Beitritt nicht zustande gekommen ist.