Ihre schwierige Entscheidung: Geraten Ihre Fonds wie z.B. Schiffs- und Medienfonds in Schwierigkeiten, drohen Totalverlust und Steuernachforderungen bei Medienfonds – stehen Sie vor einer schwierigen Entscheidung, wie Sie sich verhalten müssen, denn handeln müssen Sie.
Eine professionelle Unterstützung und Einschätzung von Fachleuten und Experten bietet sich an.
Vorsicht: Die Unwissenheit vieler betroffener Anleger ist förmlich ein Eldorado für unseriöse Interessengemeinschaften und Anwälten, die mit selbsternannten Anlegerschützern zusammenarbeiten. Ungefragt wird meist mit den betroffenen Anlegern Kontakt aufgenommen und schließlich noch abkassiert.
Prüfen Sie daher Ihr Investment und Ihre Möglichkeiten bevor Sie Ihr gutes frisches Geld auf diese Weise hinterherwerfen.
Prospekthaftungsansprüche prüfen
Eine Möglichkeit, ist es, per Klage aus Ihrem Investment auszusteigen. Dazu ist zu prüfen, ob Prospekthaftungsansprüche gegen die Initiatoren oder Falschberatung gegen die vermittelnde Bank und Vertriebe.
Falschberatungsprüfung betrifft auch Kredit-, Darlehens-, Finanzierungsverträge und eigentlich alle Anlage- bzw. Finanzdienstleistungsverträge.
Ein Prospektmangel liegt z.B. vor, wenn die mit dem Investment verbundenen Risiken nicht ordentlich und erkennbar dargestellt wurden.
Beratungshaftung der Vertriebe
Ansprüche daraus verjähren drei Jahre ab Kenntnis des Anlegers von dem konkreten Problem und Missstand. Gute Ansatzpunkte sind verschwiegene Innenprovisionen in Form von Rückvergütungen (Kick-Backs) und mangelhafte oder fehlende Plausibilitätskontrollen.
Finanzanlage durch Kreditaufnahme abgeschlossen?
Bei diesen sogenannten verbundenen Geschäften können auch die Kredit gebenden Institute in Regress genommen werden.
Die fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung des Darlehens dient hierbei als Instrument um sich von der Anlage zu trennen.